Natürlich können Sie warten bis der unvermeidliche Tag kommt und Ihr Vermögen an Ihre Hinterbliebenen geht. Die Erbschaftsteuer zahlen schließlich die Erben. Oder Sie Planen den Übergang Ihres Vermögens und erhalten damit Ihr Vermögen auch für die nächste Generation.
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
- Erstellung von Plänen zum Vererben und Verschenken