Von der Lohnsteuer oder den Sozialabgaben können auch wir Sie nicht befreien. Es gibt aber viele Steuerbefreiungen, die Sie nutzen können.
Wir beraten Sie gerne:
- Monatliche Lohnabrechnung
- Anmeldung der Lohnsteuer
- Betreuung von Lohnsteuerprüfungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen
- Führung der Lohnkonten
- Erstattungsanträge für Krankheitstage bei der Krankenkasse
- Erstellung von Sozialversicherungsmeldungen
- Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen
- Meldung zur Berufsgenossenschaft
- Meldung zur Künstlersozialkasse
- Meldung zur Schwerbehindertenabgabe
- Abrechnung von Kurzarbeitergeld
- Beratung „mehr Netto vom Brutto“ (steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile nutzen)