Egal ob kleine nebenberufliche Tätigkeit oder große Firma, für jedes Jahr / Wirtschaftsjahr muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Die Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz oder handelsrechtlicher Jahresabschluss wird von uns mit größter Sorgfalt erstellt. Die unterschiedlichen Vorschriften sind selten leicht verständlich.
Wir besprechen mit Ihnen die jeweiligen Regelungen und welche Auswirkungen dies auf Sie und Ihre Firma hat. Unser Ziel ist, dass Sie wissen und verstehen, was in Ihrem Jahresabschluss steht. Durch dieses Verständnis entsteht Vertrauen und Vertrauen ist die Basis jeder guten Zusammenarbeit.
Sie können in Gesprächen mit Kunden, Lieferanten oder Banken sicher auftreten, weil Sie den vollen Überblick haben.
- Gewinnermittlungen nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
- Jahresabschlüsse
- nach Handelsrecht
- nach Steuerrecht
- Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
- E-Bilanz (erforderlich zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt)
- Offenlegung (bei Kapitalgesellschaften erforderlich)
- Digitaler Finanzbericht für die Banken bei Offenlegung